Stipendium für Volkskultur

Land Kärnten hat gemäß § 1 Abs. 1 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 45/2002 idgF. (im Folgenden: K-KFördG 2001) im Interesse des Landes und seiner Bewohner/innen kulturelle Tätigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Eine Förderung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn kulturelle Tätigkeiten in Kärnten ausgeübt werden oder einen Bezug zu Kärnten haben. Nach § 2 Abs. 1 lit. g und h K-KFördG 2001 sind unter anderem die Wissenschaft und die kulturelle Grundlagenforschung sowie die Volkskultur- und Heimatpflege zu fördern.

Mit der Vergabe von Stipendien nach dieser Ausschreibung verfolgt das Land Kärnten das Ziel, den Erkenntnisstand in volkskundlich-kulturanthropologischen Fragen zu Kärntner Lebenswelten zu erweitern und in diesen Bereichen tätige Nachwuchswissenschaftler/innen zu fördern. Mit diesem Stipendienprogramm möchte das Land Kärnten somit im Sinne von § 1 Abs. 3 lit. e und f K-KFördG 2001 einen Beitrag zur Bewahrung des kulturellen Erbes sowie der durch die verschiedenen ethnischen Einflüsse bedingten kulturellen Vielfalt der Kulturkreise Kärntens leisten.

Stipendien für Volkskultur 2021-22