Barrierefreiheit auf der Volkskulturhomepage des Landes Kärnten

Jeder Mensch hat das Recht auf die Informationen, die für ihn wichtig sind und die er im täglichen Leben braucht. Dazu muss eine Information nicht nur vorhanden, sondern auch zugänglich und verständlich sein.

Gerade öffentliche Inhalte müssen für alle zugänglich sein. Deshalb ist www.volkskultur-kaernten.at um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit seines Internet-Angebots bemüht. Dabei werden die WAI-Richtlinien des Internet-Konsortiums W3C berücksichtigt. Diese Richtlinien haben die Förderung der Zugänglichkeit von Web-Inhalten zum Ziel.

Blinde und sehbehinderte Menschen können zudem Akteninhalte elektronisch anfordern, um Einsicht in laufende Amtsverfahren zu erhalten.

Navigation mittels Tastatur

Die meisten Browser erlauben es, mittels der Tabulatortaste zwischen den einzelnen Links auf einer Seite zu navigieren. Der ausgewählte Link wird durch eine Umrandung oder farblich hervorgehoben. Um zum davorliegenden Link zu gelangen, drücken Sie die Hochstelltaste und die Tabulatortaste gleichzeitig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 14 Kunst und Kultur / Volkskultur und Brauchtumswesen und ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.volkskultur-kaernten.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 14 Kunst und Kultur / Volkskultur und Brauchtumswesen ist bestrebt diese Website entsprechend Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web –  WCAG 2.1 „ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen. Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und voraussichtlich bis Ende 2020 abgeschlossen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Veranstaltungsseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten wenden. Diese nimmt über das Kontaktformular Beschwerden  https://antidiskriminierung.ktn.gv.at/formulare entgegen.

Diese Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land Kärnten oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle der betroffenen Landesstelle oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren  https://antidiskriminierung.ktn.gv.at.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an abt14.post@ktn.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.volkskultur-kaernten.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 14 Kunst und Kultur / Volkskultur und Brauchtumswesen
Burggasse 8
9020 Klagenfurt
Email: abt14.post@ktn.gv.at