Förderung der Volkskultur in Kärnten

vereinfacht und gestaffelt nach Förderhöhe

Im Interesse des Landes und seiner Bewohner unterstützt Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser verschiedenste Tätigkeiten im Bereich der Volkskultur und Brauchtumspflege. Vorrangig gefördert werden jene Projekte und Aktivitäten aus diesem Bereich, die im Bundesland Kärnten umgesetzt werden oder aber einen starken Kärnten-Bezug haben. Förderziele sind die Pflege und Stärkung  der authentischen Kärntner Volkskultur – insbesondere ihrer Nachwuchsförderung.

Wir bitten Sie, Ihren Förderbedarf (maximales Fördervolumen von bis zu 25% der Gesamtkosten) zu ermitteln. Dementsprechend wählen Sie bitte das für Ihr Ansuchen geeignete Formular aus:

a) Förderhöhe bis € 500                                Download Formular bis 500€ (PDF)
b) Förderhöhe bis € 2.000                             Download Formular bis 2000€ (PDF)
c) Förderhöhe über € 2.000                          Download Formular über 2000€ (PDF)

Richtlinien zur Förderung der Volkskultur in Kärnten 2022

Kulturförderungsrichtlinien Land Kärnten

Allgemeines Online-Formular

Information & telefonische Beratung unter der Förder-Hotline: 050536 – 34077

Die MitarbeiterInnen der Fachabteilung sind stets bereit, Förderwerber bei der Abwicklung sowohl des Antrages als auch der Abrechnung tatkräftig zu unterstützen.

Die Ansuchen um einen finanziellen Zuschuss werden an den Kulturreferenten gerichtet. Mit der Abwicklung der Förderung ist die Abteilung 14 Kunst und Kultur des Amtes der Kärntner Landesregierung, Volkskultur und Brauchtumswesen, betraut.

Gefördert werden volkskulturelle Vereine und Einzelpersonen, die volkskulturelle Ziele verfolgen – im Wesentlichen also Chöre, Musikkapellen, Brauchtumsgruppe etc.
Die Unterstützung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Mittel durch einen finanziellen Zuschuss für Maßnahmen wie Trachtenanschaffungen, Instrumentenanschaffungen, Weiterbildungsmaßnahmen (musische Fortbildungsveranstaltungen usw.), die Aus- und Weiterbildung der Jugend, Ankauf von Notenmaterial, die Anschaffung sowie die Erarbeitung einschlägiger Literatur und Festschriften, Feldforschungsarbeiten, Lehrmittel, diverse Festveranstaltungen, Teilnahme an Wettbewerben etc.

Nachdem eines oben stehenden Antragsformulare vollständig ausgefüllt eingereicht ist, steht einer Bearbeitung Ihres Förderungsansuchens nichts mehr im Wege. Als FörderungswerberIn verpflichten Sie sich, das Logo der Volkskultur auf Ihren Werbemitteln zu publizieren. (Download siehe unten)

Die Abt. 14 – Kunst und Kultur/Volkskultur und Brauchtumswesen prüft die Ansuchen hinsichtlich ihrer inhaltlichen und formellen Richtigkeit sowie der Einhaltung der Richtlinien. Die Förderungswerber verpflichten sich schriftlich, die zugesagten Mittel ausschließlich widmungsgemäß zu verwenden. Der Nachweis dafür wird üblicherweise mittels saldierter Originalrechnung erbracht. Sollte sich im Zuge der Kontrollen herausstellen, dass Mittel zu Unrecht bezogen wurden, müssen diese umgehend rückerstattet werden. Auf die Gewährung, Höhe und Art einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Logoverwendung: Jahr der Volkskultur 2023

Der/Die Förderungsempfänger:in ist verpflichtet, im Rahmen der Realisierung des geförderten Vorhabens durch Sichtbarmachung des Logos Volkskultur des Landes Kärnten im Schwerpunktjahr („Land Kärnten – Jahr der Volkskultur 2023“) – je nach Art des Vorhabens – auf Plakaten, Einladungen, Programmen und sonstigen Werbemitteln (zB Website) darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um ein vom Land gefördertes Projekt handelt.

Jegliche sonstige, wie immer geartete Nutzung und/oder Verwendung des Logos „Land Kärnten – Jahr der Volkskultur 2023“ oder dessen Teile, insbesondere dessen Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Zurverfügungsstellung im Sinne der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (BGBl. Nr. 111/1936, idgF), ist ausschließlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur, gestattet.

Logo – Jahr der Volkskultur