Förderung der Volkskultur in Kärnten
Im Interesse des Landes und seiner Bewohner unterstützt Kärnten verschiedenste Tätigkeiten im Bereich der Volkskultur und Heimatpflege. Vorrangig gefördert werden jene volkskulturelle Aktivitäten, die im Land erfolgen oder zumindest einen starken Bezug zu Kärnten haben. Ziele der Förderung sind der Erhalt und die Entwicklung der Volkskultur sowie die Nachwuchsförderung.
Die Ansuchen um einen finanziellen Zuschuss werden in der Regel an den Kulturreferenten gerichtet. Mit der Abwicklung der Förderung ist die Abteilung 6 des Amtes der Kärntner Landesregierung, UA Volkskultur und Brauchtumswesen, betraut.
Gefördert werden volkskulturelle Vereine und Einzelpersonen, die volkskulturelle Ziele verfolgen – im Wesentlichen also Chöre, Musikkapellen, Brauchtumsgruppe etc.
Die Unterstützung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Mittel durch einen finanziellen Zuschuss für Maßnahmen wie Trachtenanschaffungen bzw. Nachschaffungen, Instrumentenanschaffungen, Weiterbildungsmaßnahmen (musische Fortbildungsveranstaltungen usw.), die Aus- und Weiterbildung der Jugend, Ankauf von Notenmaterial, die Anschaffung sowie die Erarbeitung einschlägiger Literatur und Festschriften, Feldforschungsarbeiten, Lehrmittel, diverse Festveranstaltungen, Teilnahme an Wettbewerben etc.
Nachdem ein formloses Ansuchen, eine Erklärung, ein Fragebogen und Finanzierungsplan eingereicht sind, steht einer Bearbeitung Ihres Förderungsansuchens nichts mehr im Wege. Als FörderungswerberIn verpflichten Sie sich das Logo der Volkskultur auf Ihren Werbemitteln zu publizieren. Alle Formulare sowie das Volkskultur-Logo sind zum Herunterladen bereitgestellt. (siehe unten)
Die UA Volkskultur und Brauchtumswesen prüft die Ansuchen hinsichtlich ihrer inhaltlichen und formellen Richtigkeit sowie der Einhaltung der Richtlinien. Die Förderungswerber verpflichten sich schriftlich, die zugesagten Mittel ausschließlich widmungsgemäß zu verwenden. Der Nachweis dafür wird üblicherweise mittels saldierter Originalrechnung erbracht. Sollte sich im Zug der Kontrollen herausstellen, dass Mittel zu Unrecht bezogen wurden, müssen diese umgehend rückerstattet werden. Auf die Gewährung, Höhe und Art einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Die MitarbeiterInnen der Fachabteilung sind stets bereit, Förderwerber bei der Abwicklung sowohl des Antrages als auch der Abrechnung tatkräftig zu unterstützen.
Downloads
Fragebogen (PDF)
Merkblatt Abrechung Fördermittel ab 01.04.2012 (PDF)
Subventionserklärung ab 01.04.2012 (PDF)
Auszug aus den Kulturförderungsgesetz – ab 01.04.2012 (PDF)
Logos zur Volkskultur finden Sie im Pressebereich





